Die Agentur hatte von rund 750 Netzbetreibern entsprechende Auskünfte verlangt. Dagegen beschwerten sich einige, das OLG Düsseldorf wies dies vor etwa einem Jahr zurück. Nur drei Betreiber gingen bis zum BGH: BEB Transport, Ontras-VNG Gastransport und ExxonMobil Gastransport.
Die Unternehmen hatten eingewandt, die Offenlegung erfasse Betriebsgeheimnisse. Zudem seien sie als Betreiber überregionaler Netze nicht von der geplanten Neuregelung betroffen. Hier sah der BGH den der Agentur eingeräumten Ermessensspielraum nicht missbraucht. Zustellungsfehler erkannte der Senat zwar im Gegensatz zum OLG, betrachtete diese aber als geheilt.
Vertreter BEB
BAKER & MCKENZIE : Prof. Dr. Joachim Scherer (Frankfurt), Peter Schimanek (Berlin)
PROF. HILMAR RAESCHKE-KESSLER (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Vertreter Ontras/ExxonMobil
FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER (Köln): Dr. Ulrich Scholz; Associate: Christian Krohs
Vertreter Bundesnetzagentur
LOSCHELDER (Köln): Dr. Raimund Schütz
Bundesgerichtshof, Kartellsenat
Prof. Dr. Günter Hirsch (Präsident/Vorsitzender Richter)
Die Vertreter sind alle aus dem Markt bekannt. Beschwerde beim OLG hatte unter anderem auch E.on Gastransport (vertreten durch Dr. Thomas Mayen von Redeker Sellner Dahs & Widmaier) eingelegt, dann aber auf eine Rechtsbeschwerde verzichtet. Schütz hat die Agentur auch schon in diversen anderen Verfahren vertreten, so etwa bei der vergleichsweisen Einigung zwischen mehreren Netzbetreibern und der Agentur bei einer Auseinandersetzung um die Veröffentlichung von Daten.