Juve Plus Datenerhebung rechtmäßig

Loschelder für Bundesnetzagentur vor BGH erfolgreich

Die Gasnetzbetreiber müssen gegenüber der Bundesnetzagentur die Daten für ihre Gebührenkalkulation offen legen. Das entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs Anfang der Woche. Die Karlsruher Richter urteilten damit erstmals über eine Entscheidung der Agentur. Die erhobenen Daten werden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für die geplante so genannte Anreizregulierung benötigt. Bislang liegt eine entsprechende Verordnung als Regierungsentwurf vor. Unmittelbar wirkt sich das Urteil jedoch nicht auf die Endverbraucher aus.

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Die Agentur hatte von rund 750 Netzbetreibern entsprechende Auskünfte verlangt. Dagegen beschwerten sich einige, das OLG Düsseldorf wies dies vor etwa einem Jahr zurück. Nur drei Betreiber gingen bis zum BGH: BEB Transport, Ontras-VNG Gastransport und ExxonMobil Gastransport.

Die Unternehmen hatten eingewandt, die Offenlegung erfasse Betriebsgeheimnisse. Zudem seien sie als Betreiber überregionaler Netze nicht von der geplanten Neuregelung betroffen. Hier sah der BGH den der Agentur eingeräumten Ermessensspielraum nicht missbraucht. Zustellungsfehler erkannte der Senat zwar im Gegensatz zum OLG, betrachtete diese aber als geheilt.

Vertreter BEB

BAKER & MCKENZIE : Prof. Dr. Joachim Scherer (Frankfurt), Peter Schimanek (Berlin)

PROF. HILMAR RAESCHKE-KESSLER (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Vertreter Ontras/ExxonMobil

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER (Köln): Dr. Ulrich Scholz; Associate: Christian Krohs

Vertreter Bundesnetzagentur

LOSCHELDER (Köln): Dr. Raimund Schütz

Bundesgerichtshof, Kartellsenat

Prof. Dr. Günter Hirsch (Präsident/Vorsitzender Richter)

Die Vertreter sind alle aus dem Markt bekannt. Beschwerde beim OLG hatte unter anderem auch E.on Gastransport (vertreten durch Dr. Thomas Mayen von Redeker Sellner Dahs & Widmaier) eingelegt, dann aber auf eine Rechtsbeschwerde verzichtet. Schütz hat die Agentur auch schon in diversen anderen Verfahren vertreten, so etwa bei der vergleichsweisen Einigung zwischen mehreren Netzbetreibern und der Agentur bei einer Auseinandersetzung um die Veröffentlichung von Daten.

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