Bei der Müllverbrennung entstehende Asche darf aus den Niederlanden nach Deutschland ausgeführt werden. Bedingung ist, dass sie in Deutschland zu Baustoffen für den untertägigen Bergbau weiterverarbeitet wird. So lautet die Entscheidung des Raad van State, des höchsten niederländischen Gerichts. Damit geht ein über vier Jahre dauerndes Verfahren zu Ende, in dessen Ablauf auch der europäische Gerichtshof angerufen wurde. Gegen das ursprüngliche Ausfuhrverbot geklagt hatten die niederländischen Gesellschaften Essent Milieu und Afvalverbranding Zuid Nederland gemeinsam mit der Gladbecker Mineralplus Gesellschaft für Mineralstoffaufbereitung und Verwertung. Ausschlaggebend für die positive Entscheidung war, dass die entsprechende Verarbeitung der Asche als Verwertung, nicht als Beseitigung beurteilt wurde. Der EuGH hatte im Laufe des Verfahrens grundsätzlich geklärt, was Abfallbeseitigung bzw. Abfallverwertung heißt, und so die Grundlage für das Raad-Urteil gelegt. Berater Essent Milieu, Afvalverbranding Zuid Nederland, Mineralplus
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