Juve Plus Millionenschwere Forderungen

Deutsche Bank und Fondsgesellschaft bei Schiffs-KapMuG erneut erfolgreich

Der Bundesgerichtshof hat in einem KapMuG-Verfahren über Prospektfehler bei Schiffsfonds erneut zugunsten der Deutschen Bank entschieden. Soweit bekannt betrifft der Fall mehrere Hundert weitere anhängige Verfahren vor deutschen Gerichten.

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Der Bundesgerichtshof hält den Verkaufsprospekt für einen geschlossenen Fonds der Hamburger Emittentin Nordcapital nicht für fehlerhaft. Die Deutsche Bank hatte 2008 den Fonds vermittelt (Az. XI ZB 33/19). Vor dem BGH hatte bereits das Oberlandesgericht Frankfurt (II ZB 29/19) die Musterklage abgewiesen.

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