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Die bis Ende 2020 geltende deutsche Arzneimittelpreisbindung sei für ausländische Versandapotheken nicht anwendbar gewesen. Das Urteil bezieht sich auf einen Fall aus dem Jahr 2012. Damals hatte DocMorris Kunden für das Einlösen eines Rezepts einen Bonus von drei Euro pro verschreibungspflichtigem Medikament versprochen. Außerdem bot die Versandapotheke Prämien für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck an.