Dieselaffäre

Landgericht Braunschweig macht Weg zum Musterverfahren frei

Autor/en
  • JUVE

VW-Aktionäre, die vor dem Landgericht Braunschweig auf Schadensersatz klagen, können sich auf ein Musterverfahren einstellen. Die 5. Zivilkammer hat dazu einen Vorlagebeschluss gemäß Paragraf 6 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz erlassen und damit den ersten Schritt in Richtung Musterverfahren getan. Sie werfen VW vor, im Zuge des Dieselskandals Kapitalmarktinformationspflichten verletzt zu haben.

Teilen Sie unseren Beitrag
Andreas Tilp
Andreas Tilp

Zurzeit sind laut Angaben des Landgerichts 170 Schadensersatzklagen überwiegend von privaten Anlegern anhängig. Die größte Klage stammt von 277 institutionellen Investoren aus dem In- und Ausland und hat einen Streitwert von rund 3,3 Milliarden Euro. Eine weitere Klage von überwiegend institutionellen Anlegern hat einen Streitwert von 679 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen aller bisher eingereichten Klagen liegt bei knapp 4 Milliarden Euro.

Die Aktionäre werfen dem Autobauer vor, im Zuge des Dieselskandals Kapitalmarktinformationspflichten verletzt zu haben. Sie behaupten unter anderem, dass VW bereits 2005 vom Einbau einer Manipulationssoftware gewusst habe. Dem Vorstand sei der Einbau der Schummelsoftware spätestens seit Mai 2014 bekannt gewesen, als die US-Umweltbehörden EPA und Carb Ermittlungen aufnahmen.

Zudem machen die Aktionäre Kursdifferenzschäden geltend. Sie hätten VW-Aktien billiger kaufen können, wenn die Diesel-Affäre früher bekannt gewesen wäre. Den Schaden beziffern die Kläger auf mindestens 59,50 Euro je Vorzugsaktie. Nachdem der Skandal bekannt wurde, verlor die Volkswagenaktie zeitweise fast 40 Prozent ihres Wertes.

VW weist die Vorwürfe zurück. Dem Autobauer sei die unzulässige Beeinflussung von Schadstoffmessungen bei Dieselfahrzeugen erst mit der Anzeige der EPA am 18. September bekannt geworden. Die kursrelevante Information sei damit veröffentlicht worden, sodass für VW selbst keine Publizitätspflicht bestanden habe. Vor dem 18. September sei der Vorstand davon ausgegangen, dass die Problematik ohne größere Folgen für das Unternehmen über einen Vergleich zu lösen sei.

Nadine Herrmann
Nadine Herrmann

Im nächsten Schritt wird das Landgericht voraussichtlich alle Verfahren aussetzen, deren Entscheidung von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängen. Neben einer 17 Seiten langen Schilderung des Abgasskandals werden in dem Beschluss auch die Ziele definiert, die sich aus den Anträgen der Aktionärskläger ergeben. Auch die Gegenargumente von VW werden aufgeführt.

Der Vorlagebeschluss des Landgerichts ist für das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig bindend, es wird im weiteren Verfahrensgang den Musterkläger bestimmen. Weitere Kläger können dann ihre Ansprüche innerhalb von sechs Monaten schriftlich gegenüber dem OLG anmelden. Viele Anlegervertreter verweisen allerdings auf den Ablauf der Verjährungsfrist am 18. September. Das Gericht rechnet „frühestens“ im vierten Quartal 2016 mit dem Beginn des Verfahrens.

Bis dahin drohen weitere Klagen. Unter anderem hatte Bayern angekündigt, noch im September vor Gericht zu ziehen, weil der Pensionsfonds für die Landesbeschäftigten betroffen ist. Auch Hessen und Baden-Württemberg prüfen einen solchen Schritt. Das Land Niedersachsen als Minderheitsaktionär des Autobauers zieht derzeit wohl keine Klage in Betracht. 

Vertreter Klägerkonsortium
(277 Kläger, institutionelle Anleger aus dem In- und Ausland)
Tisab (Kirchentellinsfurt): Andreas Tilp

Vertreter Klägerkonsortium (institutionelle Anleger)
Quinn Emanuel Urquart & Sullivan (Hamburg): Dr Nadine Herrmann

Weitere Klägervertreter
Nieding + Barth (Frankfurt) in Kooperation mit Müller Seidel Vos (Köln)
Lindenpartners
(Berlin)
Kälberer & Tittel
(Berlin)
mzs Rechtsanwälte
(Düsseldorf)
Dr. Stoll & Sauer
(Lahr)
CLLB Rechtsanwälte (München)
KAP Rechtsanwälte (München)

Dirk Beddies
Dirk Beddies

Vertreter Volkswagen
Göhmann (Braunschweig): Dr. Dirk Beddies, Dr. Stephan Boese
SZA Schilling Zutt & Anschütz (Frankfurt): Markus Pfüller, Dr. Thomas Liebscher, Dr. Christoph Nolden

Landgericht Braunschweig, 5. Zivilkammer
Olaf Schaltke (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Auf Klägerseite ist eine ganze Reihe von Kanzleien aktiv. Die beiden größten Klagen werden von Andreas Tilp über das Klagevehikel Tisab sowie von Quinn Emmanuel vertreten.

Hinter Tisab steht ein Konsortium aus dem Prozessfinanzierer Claims Funding Europe und den Kanzleien DRRT, Grant & Eisenhofer und Kessler Topaz Meltzer. Tisab bezeichnet sich als Schwesterkanzlei der Anlegerschutz-Boutique Tilp, die bereits im vergangenen Oktober die erste Klage in Braunschweig eingereicht hatte. Die Kanzlei kooperiert zudem mit der Sozietät Hausfeld, die ihrerseits vor allem Verbraucher bezüglich der VW-Dieselaffäre vertritt und die aktienrechtlichen Themen Tilp überlässt.

Quinn Emanuel Urquart & Sullivan arbeitet mit dem Prozessfinanzierer Bentham Europe zusammen.

Die Kanzleien Nieding + Barth und Müller Seidel Vos vertreten unter anderem einen britischen Pensionsfonds. Die beiden arbeiten mit der US-Sozietät Robbins Geller Rudman zusammen. Klaus Nieding, Vorstand bei Nieding + Barth und DSW-Vizepräsident, hat zudem einen Monat nach der VW-Hauptversammlung beim Landgericht Braunschweig einen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers gestellt. Als möglichen Sonderprüfer schlägt die DSW Baker Tilly Roelfs vor.

MZS Rechtsanwälte klagt in Sachen VW auch gegen die BaFin, weil diese die Auskunft über einen Fragenkatalog verweigert, den sie dem VW-Vorstand vorlegte.

Lindenpartners ist unter anderem für die LBBW Asset Management mandatiert.

Volkswagen wird in den aktienrechtlichen Verfahren von Dr. Dirk Beddies und Dr. Stephan Boese aus dem Braunschweiger Büro von Göhmann vertreten. Markus Pfüller von SZA Schilling Zutt & Anschütz hatte bereits zu Beginn des Skandals ein Gutachten zu aktienrechtlichen Fragen verfasst und koordiniert nun für VW außerhalb der USA die Verteidigung aller aktienrechtlichen Klagen.

Artikel teilen

Lesen sie mehr zum Thema

Verfahren VW-Aktionärsklagen

Volkswagen wehrt sich mit Göhmann und SZA

Verfahren Abgasskandal

Tilp reicht für Aktionäre Milliardenklage ein

Verfahren Diesel-Affäre

Anlegerkanzleien formieren sich, VW mandatiert SZA und Göhmann