Diesel-Affäre

Anlegerkanzleien formieren sich, VW mandatiert SZA und Göhmann

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  • JUVE

In Deutschland wird eine Klage nach dem Kapitalanlegermustergesetz (KapMUG) gegen Volkswagen immer wahrscheinlicher. Mehrere auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzleien haben in den vergangenen Wochen entsprechende Klagen angekündigt oder eingereicht. Gleichzeitig suchen viele Klägervertreter den Schulterschluß zu renommierten US-Kanzleien, die in Sammelklagen große Erfahrung haben.

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Am Landgericht Braunschweig sind nach JUVE-Recherchen bislang erst rund 20 Klagen gegen Volkswagen eingegangen, die die Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten anprangern. Sie werden von der 5. Kammer unter Vorsitz von Richter Olaf Schaltke bearbeitet. Als zuständiger Richter im Spezialsenat kennt er einige der potenziellen Kläger schon aus anderen Komplexen, wie etwa den dort anhängigen Verfahren gegen Porsche.

Manfred Döss
Manfred Döss

Volkswagen wird nach JUVE-Informationen in den aktienrechtlichen Verfahren von Dr. Dirk Beddies und Dr. Stephan Boese aus dem Braunschweiger Büro von Göhmann vertreten werden. Markus Pfüller von SZA Schilling Zutt & Anschütz hatte bereits zu Beginn des Skandals ein Gutachten zu aktienrechtlichen Fragen verfasst. Nun koordiniert die Kanzlei für VW außerhalb der USA die Verteidigung aller aktienrechtlichen Klagen. Neben Pfüller sind dabei auch die in KapMuG-Verfahren versierten Partner Dr. Thomas Liebscher und Dr. Christoph Nolden tätig. Auch Inhouse steht bei VW mit dem neuen Rechtsabteilungschef Dr. Manfred Döss ein Mann an der Spitze, der mit komplexen Anlegerklagen große Erfahrung hat. Als Rechtschef bei Porsche begleitet er die dortigen Anlegerverfahren seit Jahren.

Klägerkanzleien rühren die Werbetrommel

Am geräuschvollsten agiert bislang die Klägerseite. Für diese Kanzleien geht es momentan vor allem darum, möglichst viele geschädigte Anleger hinter sich zu bringen. Schon seit Monaten werben sie bei Kleinaktionären und institutionellen Investoren um Mandate. So haben sich die Kanzleien Nieding + Barth und Müller Seidel Vos zusammengetan und gestern gemeinsam für einen britischen Pensionsfonds Schadensersatzklage beim LG Braunschweig eingereicht. Die beiden deutschen Kanzleien arbeiten mit der US-Sozietät Robbins Geller Rudman zusammen. Nach eigenen Angaben haben sich bereits 6.500 betroffene Anleger auf der Klägerplattform registriert. Zudem sind die beiden Kanzleien für über 60 institutionelle Investoren aus den USA und Großbritannien mit einer Schadenssumme im dreistelligen Millionenbereich aktiv.

Müller Seidel-Partner Daniel Vos kritisiert in dem Fall auch den mangelnden Aufklärungswillen der Behörden. Bereits Anfang Oktober 2015 habe man beim Kraftfahrt-Bundesamt Akteneinsicht beantragt. Eine Entscheidung darüber stehe aber immer noch aus. „Bislang hat das Bundesamt die zeitlichen Grenzen jedes Verfahrensschritts maximal ausgereizt. Wir können dies nur so interpretieren, dass die Behörde unter der Aufsicht von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine Aufklärung der Affäre entgegen aller Lippenbekenntnisse nicht vorrangig betreibt, um es vorsichtig auszudrücken“, so Vos.

Daniel Vos
Daniel Vos

Die Klagen stützen sich auf den Vorwurf der Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten aufgrund der Manipulation von Abgaswerten. Weil VW die Manipulationen der Software sowie seine Kenntnisse über die Ermittlungen der US-Umweltbehörde EPA lange verschwieg, soll der Konzern für die Kursverluste geradestehen. Nachdem der Skandal bekannt wurde, verlor die Volkswagenaktie zeitweise fast 40 Prozent ihres Wertes.

Betroffene Anleger können einzeln gegen VW klagen oder sich an einem Musterverfahren nach dem KapMuG beteiligen, wobei es für Kanzleien wie Nieding und Müller Seidel besonders attraktiv ist, den dann auszuwählenden Musterkläger zu vertreten. Doch darauf zielen auch andere Wettbewerber. So sind unter anderem auch Kälberer & Tittel, mzs Rechtsanwälte, Dr. Stoll & Sauer und CLLB Rechtsanwälte für geschädigte Anleger aktiv. Von den rund 20 in Braunschweig anhängigen Klagen werden zudem alleine zehn von der Münchener Kanzlei KAP Rechtsanwälte angestrengt. 

Auch Kälberer hat bereits eine Klage eingereicht, vertritt rund ein Dutzend Kläger und rechnet damit, dass sich rund 300 der bei ihnen registrierten Anleger für eine Anmeldung im KapMuG-Verfahren entscheiden werden. Die Kanzlei arbeitet mit HPG Prozessfinanzierung aus Bremen zusammen.

Rückendeckung von Prozessfinanzierern

Gute Chancen auf das KapMuG-Verfahren dürfte auch die Kanzlei Tilp haben, sie reichte als erste bereits im Oktober eine Klage für geschädigte Aktionäre ein. Tilp kooperiert mittlerweile bezüglich der Anlegerklagen in Deutschland und den USA nach eigenen Angaben mit einem Konsortium bestehend aus dem Prozessfinanzierer Claim Funding Europe (CFE), der von Alexander Reus geführten DRRT sowie den US-Kanzleien Grant & Eisenhofer und Kessler Topaz Meltzer & Check. Die Klagen sollen ein Volumen von rund 3,8 Milliarden Euro haben, „wenn alle Investoren, die uns bisher ihre Transaktionsdaten zur Berechnung überlassen haben, über uns klagen“, so Namenspartner Andreas Tilp.

Andreas Tilp
Andreas Tilp

Auch Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan geht mit Rückendeckung von Prozessfinanzierer Bentham Europe für Anleger gegen VW vor, ebenso wie die seit Kurzem auch in Deutschland vertretene Litigation-Boutique Hausfeld, die mit dem Prozessfinanzierer Burford Capital kooperiert.

Sowohl Michael Hausfeld als auch John Quinn, beide in den USA renommierte Vertreter für Anlegerklagen, machen sich Hoffnungen darauf, in den dortigen Klagen als „Lead Counsel“, also als Vertreter für die dort angestrengten Klagen, ausgewählt zu werden, Vor dem Gericht in San Francisco findet dazu heute eine Anhörung statt.

VW wird dort von Kenneth Feinberg vertreten, zum Settlement Master wurde in der vergangenen Woche WilmerHale Partner Robert Mueller ernannt. Mit der Abwehr mehrerer Hundert Sammelklagen von Verbrauchern ist Herzfeld & Rubin und deren Partner Jeffrey Chase beauftragt. Die knapp 70 Anwälte zählende New Yorker Kanzlei begleitet VW in den USA schon seit Jahrzehnten.

Europäische Verbraucher können dann zwar hoffen, in einen US-Vergleich einbezogen zu werden. Sicher ist das aber keineswegs, denn selbst klagen können sie in den USA nicht. Hierzulande werben Kanzleien daher für einen anderen Weg.

Gerhart Baum
Gerhart Baum

So hat sich Baum Reiter & Collegen mit der ebenfalls für Anlegerklagen bekannten US-Kanzlei Labaton Sucharow sowie dem Wiener Anlegerschutzanwalt Eric Breiteneder von der gleichnamigen Kanzlei zusammengetan und bietet einen Weg zum außergerichtlichen Vergleich mittels einer niederländischen „Stichting“. Ziel der „Stichting Volkswagen Car Claim“ für die Autobesitzer und der „Stichting Volkswagen Investors Claim“ für die Investoren ist, Klagen zu vermeiden und einen Vergleich mit VW aushandeln

Doch auch dieses Modell hat Konkurrenz. Auch die SMCO (Stichting Meldpunkt Collectief Onrecht) sammelt Geschädigte für ein Stichting-Modell. Die von dem holländischen Anwalt Ferdy Roet geführte Initiative hat aber vor allem Anleger und Verbraucher mit großen Schadenssummen im Blick.

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