Pechstein war 2009 anhand von Indizien und ohne konkreten Dopingnachweise wegen erhöhter Blutwerte von der ISU für zwei Jahre gesperrt worden. Der in der Schweiz ansässige CAS hatte die Sperre als letzte sportgerichtliche Instanz bestätigt. Pechstein zog darauf vor die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Im Februar dieses Jahres hatte das Landgericht München die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung – also die Unterwerfung von Sportlern unter die Sportgerichtsbarkeit – für ungültig erklärt. Nun äußerte auch das OLG München deutliche Zweifel daran, ob die Sportgerichtsbarkeit überhaupt wirksam ist. Keine Aussage machte der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein zur Schadensersatzforderung Pechsteins, die von der ISU 4,4 Millionen Euro fordert.
Zwirlein kritisierte insbesondere die Monopolstellung des Weltverbandes ISU im Eisschnelllauf, dem sich die Sportler mit ihrer Unterschrift unter die Athletenvereinbarung unterwerfen müssten. Beim CAS bemängelte er ein strukturelles Defizit, das bedenklich sei. Schließlich würden die Richter im CAS mehrheitlich von Verbänden und nicht von Sportlern benannt. Das sei eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.
Bis zum 8. Dezember haben nun beide Seiten Gelegenheit für schriftliche Nachreichungen.
Vertreter Claudia Pechstein
Nachmann (München): Dr. Thomas Summerer
Dr. Christian Krähe (Konstanz)
Schertz Bergmann (Berlin): Simon Bergmann
Vertreter ISU
Martens (München): Dr. Dirk-Reiner Martens, Christian Keidel
Oberlandesgericht München, Kartellsenat
Rainer Zwirlein (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Nachmann-Partner Summerer, der in seiner Karriere unter anderem die Rechtsabteilung der Deutschen Fußball-Liga aufbaute, gehört zu den bekanntesten Sportrechtsexperten hierzulande und hat auch in größeren Schadensersatzprozessen Erfahrung. So erstritt er für die frühere Leichtathletin Katrin Krabbe 1996 im Streit um eine Dopingsperre eine Millionensumme vom Leichtathletik-Weltverband.
Zunächst stand Pechsteins langjähriger Berater Bergmann ihr im Streit mit der ISU zur Seite: Der Berliner ist vor allem für seine persönlichkeits- und presserechtliche Arbeit bekannt. Vor dem CAS mandatierte Pechstein dann zusätzlich den Konstanzer Anwalt Krähe. Erst im vergangenen Jahr kam Summerer dazu, der nun auch nach außen die federführende Rolle unter den Beratern übernommen hat.
Auf der Gegenseite steht mit Martens ein nicht minder bekannter und angesehener Sportrechtler. Seit Langem ist der Münchner insbesondere für seine Erfahrung in streitigen Auseinandersetzungen bekannt. Er war an mehr als 100 Verfahren vor dem CAS beteiligt, zumeist als Schiedsrichter, und war als einziger Deutscher mehrfach vor dem Ad-hoc-Schiedsgericht während der Olympischen Spiele dabei.
Summerer und Martens vertreten die Interessen ihrer beiden Mandanten seit Längerem sehr vehement und nehmen fundamental unterschiedliche Positionen ein. Während Summerer den CAS für kein echtes Schiedsgericht hält und diesem deshalb keine Rechtskraft zubilligt, betonte Martens: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der den CAS von innen kennt, den CAS als nicht unparteiisch ansieht.“ Martens gehört dem CAS selbst an. (René Bender)