Nachdem der zwischenzeitliche Versuch einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien gescheitert war, bestätigten die Frankfurter Richter im März 2005 die einstweilige Verfügung. Das Fernbleiben war vor allem damit begründet worden, dass nicht das Landgericht, sondern allein die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (inzwischen Bundesnetzagentur, BNetzA) für die Angelegenheit zuständig sei. Diese entschied in dem Parallelverfahren im November 2005 ebenfalls zugunsten der Deutschen-Telekom-Wettbewerber. Gegen diese Beschlüsse hatte der Ex-Monopolist vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt, das nun die Beschlüsse als rechtmäßig bestätigte und die Revision nicht zuließ.
Ob die Deutsche Telekom das sich inzwischen im Hauptsacheverfahren befindliche Zivilverfahren weiterführen wird, ist derzeit offen. Sollte dies der Fall sein, wird es voraussichtlich im September zur mündlichen Verhandlung kommen.
Vertreter BT Germany
Schalast & Partner (Frankfurt): Dr. Ernst Georg Berger; Associate: Sören Rößner
Inhouse (BT Germany; München): Felix Müller
Inhouse (Colt Telecom; Frankfurt): Sabine Henning
Inhouse (MCI Deutschland; Frankfurt): Dr. Andreas Peya
Vertreter Deutsche Telekom – vor Landgericht Frankfurt
Danckelmann & Kerst (Frankfurt): Nikolaus Konstantin Rehart
Inhouse (Bonn): Michael Hugenberg
Vertreter Deutsche Telekom – vor Bundesnetzagentur und Verwaltungsgericht Köln
Redeker Sellner Dahs & Widmaier (Frankfurt): Dr. Thomas Mayen
Landgericht Frankfurt, 11. Kammer für Handelssachen
Claudia Götz-Tallner (Vorsitzende Richterin)
Verwaltungsgericht Köln, 21. Kammer
Ulrich Müller-Bernhardt (Vorsitzender Richter)
Schalast-Partner Berger ist bereits in der Vergangenheit für BT tätig gewesen und vertrat beim ursprünglichen Anrufen der Gerichte neben BT auch unter anderem Colt Telecom und MCI Deutschland.
Die Deutsche Telekom lässt sich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig von Danckelmann & Kerst-Partner Rehart vertreten, während für Regulierungsfragen vor allem Dr. Thomas Mayen von Redeker Sellner Dahs & Widmaier zuständig ist.