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Zwischen 2011 und 2019 war das E.on-Kraftwerk zu 100 Prozent an Daimler verpachtet, die sich auf diese Art gegenüber den zuständigen Behörden selbst als Stromerzeuger ausweisen konnte. Damit einher ging der Vorteil, keine EEG-Umlage zahlen zu müssen für den Strom, den sie bezog. Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW klagte, um zu prüfen, ob die EEG-Umlage nicht doch hätte bezahlt werden müssen. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.