Juve Plus Echtheitszertifikate

Microsoft erringt mit FPS Sieg vor BGH

Echtheitszertifikate für Computerprogramme von Microsoft dürfen nur mit Zustimmung des US-Softwarekonzerns auf Datenträgern angebracht und verkauft werden. So urteilte der I. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) Anfang Oktober.

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Oliver Wolff-Rojczyk
Oliver Wolff-Rojczyk

Microsoft hatte sich gegen die Geschäftspraxis des niedersächsischen Gebrauchtsoftwarehändlers Stop-Computer gewehrt. Dieser hatte Sicherungskopien, sogenannte Recovery-CDs, mit der Windows-Software „Windows 2000“ zusammen mit Echtheitszertifikaten ausgestattet und beides zusammen verkauft. Zwar waren beide Produktbestandteile echt, waren aber von Microsoft nicht dieser Kombination in Verkehr gebracht worden. Vielmehr waren die Zertifikate zuvor von sogenannten OEM-Computern (Original Equipment Manufacturer) abgelöst worden.

Das Landgericht Frankfurt hatte den Softwarehändler zunächst auf Unterlassung verurteilt. Dem schloss sich das Oberlandesgericht Frankfurt an, weshalb der Händler Revision beim BGH einlegte. Die Karlsruher Richter urteilten nun, dass sich Stop-Computer in der Kombination nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen könne.

Auch wenn die ursprünglichen Produkte mit Zustimmung von Microsoft auf den Markt gekommen seien, widersetze sich der Softwarekonzern zu Recht dem gemeinsamen Vertrieb. Verbraucher könnten aufgrund der Echtheitszertifikate annehmen, dass die CDs von Microsoft selbst oder mit deren Zustimmung gekennzeichnet wurden und das Unternehmen deshalb für die Echtheit der Datenträger einstehe. Da der beklagte Händler aber die Zertifikate ohne Zustimmung von Microsoft angebracht hatte, sei dies nicht der Fall.

Vertreter Microsoft
FPS Fritze Wicke Seelig (Frankfurt): Dr. Oliver Wolff-Rojczyk (Federführung); Associate: Caroline Schmidt (beide IP/IT)
Engel & Rinkler (Karlsruhe): Axel Rinkler (BGH-Vertretung)
Inhouse (Microsoft Deutschland; Unterschleißheim): Dr. Swantje Richters

Vertreter Stop-Computer
Lex-it (Gronau): Eva-Christine Backhaus (1. und 2. Instanz)
Dr. Brunhilde Ackermann (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Wolfgang Büscher (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: FPS vertritt Microsoft schon länger im Gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere in Fällen von Softwarepiraterie. Einen Namen hat sich die Kanzlei auch in der Vertretung anderer Softwareunternehmen in Auseinandersetzung mit Gebrauchtsoftwarehändlern gemacht: So vertrat FPS auch Adobe in Auseinandersetzungen mit Usedsoft (mehr…).

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