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tdwe-Mandant Middelhoff muss für Oxford-Spende nicht vor Gericht

Das Oberlandesgericht in Hamm hat ein Untreue-Verfahren gegen Thomas Middelhoff eingestellt. Es ging dabei um mögliche Zahlungen von Arcandor an die Universität in Oxford, die Middelhoff wenige Tage vor seinem Ausscheiden aus dem Konzern veranlasst haben soll.

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Sven Thomas
Sven Thomas

Die Staatsanwaltschaft hatte selbst die Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 154 StPO beantragt. Grund für die Einstellung ist einerseits die dreijährige Freiheitsstrafe, die Middelhoff nach einem Urteil des Landgerichts Essen verbüßt und die „zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend“ seien. Außerdem sei in dem vorliegenden Verfahren „ein Urteil in angemessener Frist nicht zu erwarten“.

Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte Middelhoff im Dezember 2014 wegen des Verdachts der Untreue angeklagt. Der ehemalige Arcandor-Chef soll eigenmächtig 800.000 Euro als Sponsoring an die Uni Oxford überwiesen haben, zwei Tage, bevor er aus dem Unternehmen ausschied. Middelhoff war zu der Zeit Mitglied eines Gremiums der Universität.

Middelhoff verbüßt derzeit als Freigänger eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld. Das Landgericht Essen hatte ihn in einem anderen Strafverfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung in seiner Funktion als Arcandor-Chef zu drei Jahren Haft verurteilt.

Udo Wackernagel
Udo Wackernagel

Vertreter Thomas Middelhoff
Thomas Deckers Wehnert Elsner (Düsseldorf): Dr. Sven Thomas, Udo Wackernagel

Staatsanwaltschaft Bochum
Dr. Heinz-Helmut Fuhrmann, Daniela Friese

Oberlandesgericht Hamm, 5. Strafsenat
Christel Lange, Vorsitzende Richterin

Hintergrund: Das Verfahren war beim OLG Hamm gelandet, nachdem das Landgericht Essen die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hatte. Die Beschwerde dagegen ging vor den 5. Strafsenat des OLG, der nun das Verfahren im allseitigen Einvernehmen einstellte.

Für Middelhoff sind weiter seine angestammten Strafverteidiger Thomas und Wackernagel tätig. Dr. Winfried Holtermüller von Schelling & Partner, der noch das Hauptverfahren um die Arcandor-Pleite führte, hat sich dem Vernehmen nach aus der strafrechtlichen Beratung Middelhoffs zurückgezogen und begleitet gemeinsam mit Buse Heberer Fromm-Partner Dr. Hartmut Fromm die zivilrechtlichen Angelegenheiten des ehemaligen Top-Managers. Die Haftbetreuung Middelhoffs, der inzwischen Freigänger ist und in einer Behinderteneinrichtung arbeitet, hat Dr. Stephan Voigtel übernommen, Vollstreckungsexperte bei Thomas Deckers Wehnert Elsner.

Ein weiterer juristischer Schauplatz ist das Verfahren um möglicherweise ungerechtfertigte Bonuszahlungen für Middelhoff, bei dem sich sechs frühere Vorstandsmitglieder und neun Aufsichtsratsmitglieder des 2009 bankrott gegangenen Arcandor-Konzerns verantworten müssen, unter anderem Middelhoff selbst. Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Herbst Anklage erhoben, ob diese zugelassen wird, entscheidet sich wohl in den kommenden Wochen.

 

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