Mappus hatte mit seinen Klagen die Behandlung als Betroffener einschließlich des Rechts auf Fragen und Beweisanträge erwirken wollen. Außerdem wollte er alle Unterlagen einsehen dürfen. Eine Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Verwaltungsgericht nicht zugelassen (Aze7 K 806/14 und 7 K 1375/14). Mappus kann allerdings Anträge auf Zulassung der Berufung stellen.
Der EnBW-Untersuchungsausschuss war im Juni 2014 mit einer Niederlage für Mappus geendet. Hintergrund des Verfahrens war der Rückkauf von EnBW-Anteilen vom französischen Energieversorger EdF für 4,7 Milliarden Euro, den Mappus am Landtag vorbei eingefädelt hatte. Die Niederlage zog eine Schadensersatzklage nach sich, die im Herbst 2014 begann: Vor dem Landgericht Stuttgart forderte Mappus Schadensersatz von den damaligen Rechtsberatern des Landes, Gleiss Lutz, wegen fehlerhafter Beratung. Auch in diesem Rechtsstreit unterlag der Politiker. Gegen die Abweisung seiner Klage hat Mappus beim Oberlandesgericht Stuttgart Berufung eingelegt.
Vertreter Stefan Mappus
Bub Gauweiler& Partner (München): Franz Enderle, Dr. Andreas Strenkert
Vertreter Landtag Baden-Württemberg
Oppenländer (Stuttgart): Prof. Dr. Christof Lenz
Inhouse (Stuttgart): Andreas Finkenbeiner (Ministerialdirigent)
Verwaltungsgericht Stuttgart, 7. Kammer
Dr. Sylvia Thoren-Proske (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Enderle und Strenkert berieten Mappus bereits im Haftungsverfahren gegen Gleiss vor dem Landgericht Stuttgart. Vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags wurde er hingegen von der Stuttgarter Kanzlei Kleiner und der Essener Kanzlei Holthoff-Pförtner begleitet.
Regelmäßig berät Oppenländer-Partner Lenz Politiker und Verfassungsorgane in Verfahren mit politischem Hintergrund. Lenz gilt als in der Politik exzellent vernetzt und wurde nicht zum ersten Mal vom Landtag Baden-Württemberg mandatiert. Er vertrat zudem den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Wilfried Kretschmann erfolgreich gegen eine Amtshaftungsklage. Lenz hat weiterhin den Bundestag im Verfahren gegen die Drei-Prozent-Klausel bei der EU-Parlamentswahl vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.