Juve Plus EnBW-Schiedsverfahren

EDF gewinnt mit Shearman und Cleary gegen Baden-Württemberg

Der französische Energiekonzern Electricité de France (EdF) muss die milliardenschwere EnBW-Beteiligung nicht zurücknehmen und dem Land Baden-Württemberg auch keine 840 Millionen Euro zahlen. Umgekehrt steht aber EdF auch keine Entschädigung durch das Bundesland zu. Dies hat das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris entschieden.

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Der Streit hatte sich entzündet, nachdem das Land unter Führung des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) die EnBW-Anteile Ende 2010 für 4,7 Milliarden Euro von EdF zurückgekauft hatte. In Augen der nachfolgenden grün-roten Landesregierung war der Preis unverhältnismäßig hoch. Deswegen reichte sie im Februar 2012 beim ICC durch die landeseigene Tochter Neckarpri, die den Rückkauf finanziert und abgewickelt hatte, Klage gegen EdF ein. 840 Millionen Euro forderte sie zurück, die ihrer Ansicht zuviel gezahlt wurden und die als wettbewerbswidrige Beihilfe zu bewerten seien. Alternativ schlug sie vor, den Kaufvertrag für nichtig zu erklären oder dessen Rückabwicklung einzuleiten.

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