Juve Plus Entgegen EuGH

Bereitschaftsdienst ist keine Arbeitszeit

In zwei Parallelverfahren um den Bereitschaftsdienst von Ärzten hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu Gunsten der Arbeitgeber entschieden.Berater Betriebsrat

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Bertelsmann & Gäbert (Hamburg): Dr. Klaus Bertelsmann, Dr. Jürgen Kühling

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