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MFG und CBH drehen für VW Patentprozess um Einspritztechnik

Volkswagen verletzt womöglich nicht ein Patent auf ein Gas-Einspritz-System des italienischen Automobilzulieferers Metatron. Denn das Bundespatentgericht erklärte zwei wesentliche Ansprüche des europäischen Patents (EP 1 209 336) für nichtig (Az. 1 Ni 12/15 (EP)). Der hatte zuvor beim Land- und Oberlandesgericht München die Wolfsburger erfolgreich wegen Patentverletzung verklagt.

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Verletzt Volkswagen ein Patent des italienischen Automobilzulieferers Metatron für ein Gas-Einspritz-System? Davon sind die Italiener überzeugt, sie haben VW vor dem Land- und dem Oberlandesgericht München erfolgreich wegen Patentverletzung verklagt. Doch nun hat sich das Blatt gewendet: Das Bundespatentgericht erklärte zwei wesentliche Ansprüche des Europäischen Patents für nichtig (Az. 1 Ni 12/15 EP), nachdem VW geklagt hatte.

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