Metatron hatte Volkswagen 2014 wegen Verletzung eines Patents (EP 1 209 336 B1) über ein Gas-Einspritz-System für Verbrennungsmotoren verklagt. Volkswagen verwendet diese Technik dem Vernehmen nach zum Beispiel beim Modell Up mit Erdgasantrieb sowie bei Passat- und Touran-Modellen, deren Verbrennungsmotoren zweigleisig mit Benzin und Erdgas betrieben werden können. Das OLG München bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts München I vom Juli 2015 (Az. 7O5234/14).
Nach der Entscheidung sind dem Automobilhersteller die Herstellung, das Anbieten und der Vertrieb aller Fahrzeugmodelle verboten, die das patentverletzende Gaseinspritzsystem verwenden. VW ist außerdem zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Üblich sind in solchen Fällen aber meist Lizenzverhandlungen zwischen den Parteien. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Allerdings hat Volkswagen nach Marktinformation Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Parallel läuft ein Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht in München.
Vertreter Metatron
Taylor Wessing (München): Dr. Gisbert Hohagen (Federführung), Sara Burghart
Bugnion (München): Matthias Weigel (München), Leonardo Firmati, Umberto Zermani (beide Bologna; alle Patentanwälte)
Vertreter Volkswagen
Preu Bohlig & Partner (München): Dr. Stephan Gruber (Federführung), Associates: Konstantin Schallmoser
MFG Meyer-Wildhagen Meggle-Freund Gerhard (München): Till Gerhard, Dr. Frank Meyer-Wildhagen (alle Patentanwälte)
Oberlandesgericht München, 6. Zivilsenat
Konrad Retzer (Vorsitzender Richter), Marianne Neumann
Landgericht München, 7. Zivilkammer
Dr. Matthias Zigann (Vorsitzender Richter), Dr. Nina-Sophie Heintzeler, Dr. Anke Kunz-Hallstein
Hintergrund: Taylor Wessing kam über die Patentanwälte der italienischen Kanzlei Bugnion in das Mandat. Die Patentpraxis war zuletzt auch für Autohersteller in Mobilfunkprozessen tätig.
Sowohl Preu Bohlig-Partner Gruber als auch die Patentanwälte von MFG haben langjährige Mandatsbeziehungen zu VW. Der Konzern mandatiert daneben auch regelmäßig andere Kanzleien. So arbeitet VW im Arbeitnehmer-Erfinderrecht zum Beispiel mit den CBH-Partnern Kurt Bartenbach und Jens Kunzmann zusammen.
Patentauseinandersetzungen sind in der Automobilindustrie selten. Allerdings nehmen seit einigen Jahren Streitigkeiten zu, was als Ausdruck des verschärften Wettbewerbs unter Automobilzulieferern gewertet wird. Ein Beispiel ist die umfangreiche Patentschlacht zwischen den Zulieferern Bosch und Mitsuba um Scheibenwischer. Angriffe eines Zulieferers auf einen Hersteller sind jedoch nach wie vor sehr ungewöhnlich.