Schreiber hatte seit 1996 als Leiter der Getriebeentwicklung im VW-Konzern an der Entwicklung der Technologie maßgeblich mitgewirkt. Sie wurde inzwischen in mehr als vier Millionen Autos eingebaut, wie der ‚Spiegel‘ berichtet.
Schreiber ist gemeinsam mit anderen VW-Mitarbeitern in mindestens fünf Patentschriften zu Doppelkupplungen beim Deutschen Patent- und Markenamt als Miterfinder registriert. Patentinhaber ist aber VW. Dennoch steht laut Gesetz Miterfindern wie Schreiber eine angemessene Vergütung zu. Was das konkret bedeutet, darüber streiten sich Schreiber und VW nun vor dem Landgericht (LG) München. So sollen die Wolfsburger Schreiber 20 Millionen Euro als Ausgleich in Aussicht gestellt haben. Zu wenig offensichtlich, denn der Fall landete vor Gericht und wurde bereits im Juli mündlich verhandelt. Mit Rücksicht auf das laufende Verfahren äußerten sich VW und Schreiber sowie ihre Anwälte nicht zu dem Fall.
Potenzial für größeres Ärgernis
Womöglich könnte es in dem Streit aber um mehr als nur eine angemessene Arbeitnehmervergütung gehen, denn nach JUVE-Informationen hat Schreiber VW mit einer Vindikationsklage belangt – klagt also auf Rückübertragung der Eigentumsrechte. Ob er dabei die Alleinerfinderschaft beansprucht, ist nicht bekannt.
Wäre dies der Fall und hätte Schreiber Erfolg, würde es für VW womöglich um Schadensersatzansprüche und Unterlassung der Nutzung gehen – bei einer vielgenutzen Technologie wie dem Doppelkupplungsgetriebe (DSG) ein gravierendes Problem. Schlimmstenfalls droht einen Vertriebsstopp.
Allerdings, so ein Patentexperte, mache es einen Unterschied, ob ein Allein- oder Miterfinder klage. In den Patentschriften zum DSG sind jeweils mehrere Patentinhaber eingetragen. Nicht bekannt ist allerdings, ob die übrigen Miterfinder ihre Anteile an VW abgetreten haben. „Alle Miterfinder bilden eine Miterfindergemeinschaft“, so ein Patentexperte. „Mitinhaber, die die Technologie nicht benutzen, weil sie sie nicht produzieren, haben gegebenenfalls Ausgleichsansprüche gegen die andere Mitinhaber, die sie benutzen. Diese Frage wird allerdings derzeit vom BGH geprüft.“
Möglicherweise steht der Streit aber noch in einem ganz anderen Zusammenhang, wie der Spiegel spekuliert. Denn in Folge seiner erfinderischen Tätigkeit war Schreiber im VW-Konzern zum Chef von Bentley und Bugatti aufgestiegen, 2013 allerdings in dieser Funktion abgelöst worden. Damals teilte der Konzern mit, Schreiber werde „eine führende Funktion innerhalb des Volkswagen-Konzerns übernehmen“. Doch daraus wurde offenbar nichts.
Vertreter Wolfgang Schreiber
DTS Schnekenbühl und Partner (München): Robert Schnekenbühl, Dorothee Thum
Vertreter VW
CBH Rechtsanwälte (Köln): Prof. Dr. Kurt Bartenbach, Jens Kunzmann
Landgericht München, 21. Zivilkammer
Andreas Müller (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Wenig überraschend ist CBH für VW in dem Verfahren tätig. Ihre beiden Partner Bartenbach und Kunzmann gelten als erste Adresse in Deutschland, wenn es um Fragen des Arbeitnehmer-Erfinderrechts auf Unternehmensseite geht.
Zur Mandatsbeziehung zwischen Schreiber und DTS liegen JUVE keine Informationen vor.