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Vor dem BGH wurde Lexfox/Wenigermiete von Dr. Matthias Siegmann vertreten, der klagende Vermieter von Dr. Maria Hauger. Dem VIII. BGH-Zivilsenat zufolge ist die Tätigkeit von Lexfox/Wenigermiete einschließlich Klage bei Gericht als Inkassodienstleister durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gedeckt – und keine unzulässige Rechtsberatung. Nach den BGH-Urteil darf das Unternehmen aber seine Dienstleistungsbefugnis auch nicht überschreiten. Das würde zur Nichtigkeit der Inkassovereinbarung führen.