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Erstmals Urteil zum Wettbewerb um Stromnetze

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Der von der Stadt Heinsberg konzessionierte Energieversorger NUON Heinsberg AG darf nach dem Besitz auch das Eigentum am örtlichen Stromnetz erwerben. Das hat die Kartellkammer des Landgerichts Köln mit Urteil vom 29. Oktober 2002 entschieden.Vertreter NUON Heinsberg AG: Becker Büttner Held (Berlin): Dr. Christian Theobald, Svenja Maatz

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Vertreter Kreiswerke Heinsberg GmbH: Haarmann Hemmelrath (Berlin): Dr. Cornelia Kermel, Dr. Boris Scholtka

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