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Auslöser der Vorlage war ein Strafverfahren gegen den Konzertveranstalter Matthias Hoffmann, der die „Drei Tenöre“ nach Deutschland gebracht hatte und sich anschließend wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor dem LG Mannheim wiederfand. Der BGH legte den Fall im Zuge des Revisionsverfahrens dem EuGH vor. Berater/Vertreter Matthias Hoffmann: