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EuGH beseitigt Steuer-Ungerechtigkeit für Künstler

Der Europäische Gerichtshof hat die Umsatzsteuerbefreiung für Künstlergruppen auf Solisten ausgedehnt. Das Gericht kippte damit die langjährige Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs.

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Auslöser der Vorlage war ein Strafverfahren gegen den Konzertveranstalter Matthias Hoffmann, der die „Drei Tenöre“ nach Deutschland gebracht hatte und sich anschließend wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor dem LG Mannheim wiederfand. Der BGH legte den Fall im Zuge des Revisionsverfahrens dem EuGH vor. Berater/Vertreter Matthias Hoffmann:

Linklaters Oppenhoff & Rädler : Dr. Martin Lausterer, Prof. Albert Rädler (beide München, Steuerrecht)

Keller, Reiner & Kollegen : Alexander Keller (Strafverteidiger)

Linklaters, die das Vorlageverfahren steuerte, wurde im Verlauf des Strafverfahrens von der Verteidigung hinzugezogen.

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