Juve Plus EuGH

Harmonisierung von Schutzrechten steht über nationalem Recht

Die EU-Schutzfristen-Richtlinie löst in allen EU-Ländern wirksamen Urheberschutz aus, auch wenn die Urheberrechte zum Stichtag der Richtlinie in nur einem EU-Land geschützt waren. Das hat der EuGH Ende Januar entschieden. Deshalb sind auch in Deutschland Tonaufnahmen geschützt, die vor dem Inkrafttreten des deutschen Urheberrecht 1966 entstanden sind und eigentlich nach geltendem Recht und bisheriger Rechtsprechung zu keiner Zeit geschützt waren. Konkret hatte Sony Music den Tonträgerhersteller Falcon Neue Medien verklagt, weil dieser 2006 CDs mit Bob-Dylan-Aufnahmen aus der Zeit vor 1966 in den Handel gebracht hatte. Die deutschen Vorinstanzen hatten keinen Verstoß erkannt. Der BGH hatte schließlich Zweifel geäußert und im Sommer 2007 das Problem dem EuGH vorgelegt. Die EU-Richter stellten fest, dass zum Stichtag 1. Juli 1995 die Dylan-Aufnahmen in Großbritannien urheberrechtlich geschützt waren und dieser Schutz deshalb auch die in Deutschland produzierten CDs betrifft.

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Vertreter Sony Music Entertainment Germany

BOEMHMERT & BOEHMERT (Berlin): Dr. Martin Schaefer (EuGH-Verfahren)

JORDAN & HALL (Karlsruhe): Götz Jordan – BGH-Verfahren

HERTIN (Berlin): Dr. Hermann-Josef Omsels (deutsche Instanzen bis BGH)

Vertreter Falcon Neue Medien

PROF. DR. RUDOLF NIRK, PROF. DR. EKKEHART SCHOTT (Karlsruhe): – BGH-Verfahren

RECHTSANWÄLTE DR. KUKUK (Hamburg): Dr. Gerd Kukuk (Vorinstanzen bis 2006) – aus dem Markt bekannt

EuGH Große Kammer

Vassilios Skouris (Präsident), George Arestis (Berichterstatter)

Sony-Music-Anwalt Schaefer ist seit mittlerweile fünf Jahren für Boehmert & Boehmert tätig und kann auf umfangreiche Erfahrung in der Tonträger-Branche verweisen. Seit Beginn der 1990er Jahre war er bei Verbänden der Tonträgerindustrie beschäftigt. Im Jahre 2001 wechselte er als Vice President, Legal Counsel Europe, zur damaligen Bertelsmann Music Group BMG. In den Vorinstanzen Landgericht und Oberlandesgericht Rostock sowie vor dem BGH betreute Hertin-Partner Omsels das Mandat.

Dr. Gerd Kukuk, der die Beklagte in den ersten Instanzen betreute, verstarb 2006.

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