Juve Plus Pflanzenschutzmittel

König Szynka und DLA vor EuGH erfolgreich für Bayer CropScience

Ein ergänzendes Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel ist auch dann gültig, wenn die nationale Zulassungsbehörde lediglich eine vorläufige Zulassung erteilt hat. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft gestern in einer Grundsatzentscheidung festgelegt. Diese ist von erheblicher Bedeutung für die europäische Pflanzenschutzindustrie.

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Damit räumte der Gerichtshof Ungereimtheiten zwischen der europäischen Verordnung über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel (Nr.1610/96) und der europäischen Richtline (91/414) aus dem Weg, nach der die nationalen Behörden in der EU Pflanzenschutzmittel zulassen. Umstritten war bislang, ob ergänzende Schutzzertifikate erlassen werden können, wenn das Pflanzenschutzmittel erst vorläufig zugelassen wurde oder nur, wenn eine endgültige Zulassung vorliegt.

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