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BGH bestätigt Freisprüche

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche in den Verfahren um die Immobilienfonds "Tabakmoschee" in Dresden und "Dienstleistungszentrum" in Berlin, beides Projekte der EUWO-Gruppe, bestätigt. Den vier Beschuldigten war vorgeworfen worden, Geldanleger dieser Fonds getäuscht zu haben. Das Landgericht Berlin hatte bereits 2003 alle Beschuldigten, darunter zwei ehemalige Vorstände der Berliner Volkbank, freigesprochen. Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Vertreter Peter Schiansky (Ex-Chef der EUWO)

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Heinz-Joachim Hentschke (Berlin)

Vertreter Ulrich Misgeld (Ex-Chef Volksbank)

Heimer & Müller (Saarbrücken): Prof. Dr. Egon Müller

Vertreter Heinz-Dieter Prüske (Vorgänger Misgelds)

Unger Rechtsanwälte (Berlin): Robert Unger

Weimann Meyer Struss (Berlin): Axel Weimann

Vertreter Folkert Redenius (Abteilungsleiter Volksbank)

Krause Lammer Wattenberg (Berlin): Andreas Wattenberg

5. Senat des Bundesgerichtshofs

Vorsitz: Joachim Häger, Berichterstatter: Dr. Rolf Raum

Die Staatsanwaltschaft hatte 2003 vor dem Landgericht Bewährungsstrafen beantragt (JUVE 11/03). Die Verteidiger blieben bis zum jetzigen Abschluss des Verfahrens dieselben, wobei die zum Teil mehrfach vertretenen Beschuldigten sich in der Hauptverhandlung vor dem BGH in Leipzig aber zumeist nur durch einen Anwalt vertreten ließen.

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