Ziel des Chemiewerks war es, eine Verlegung der Flugroute zu erreichen. Die Kasseler Richter erkannten die Flugrouten allerdings nicht als Verkehrwege im Sinne von Seveso II an, da es sich dabei nicht um eine „bestimmbare Fläche für Verkehrszwecke“ handele, sondern um eine „virtuelle Ideallinie“, von der Piloten sowohl seitwärts als auch in der Höhe abweichen dürften. Selbst wenn die Seveso II-Richtlinie anwendbar gewesen wäre, so der hessische Verwaltungsgerichtshof weiter, verstoße das derzeitige Abstandsverfahren nicht gegen das Abstandsgebot.
Außerdem solle die Richtlinie nicht die Betreiber von Störanlagen gegen externe Risiken absichern, sondern sei zum Schutz der Menschen in der unmittelbaren Nachbarschaft einer solchen Anlage gedacht. Auch die Gefährdung durch die im Chemiewerk gelagerten giftigen Chemikalien, sei kein Grund die Flugrouten zu verlagern. Die Verantwortung für das Risiko liege beim Betreiber der Anlage. Außerdem würde sich die von Ticona vorgeschlagene alternative Flugroute negativ auf den Lärmschutz und auf die betrieblichen Belange des Flughafens und der Flugsicherung auswirken.
Das Gericht erkannte aber an, dass das Luftfahrt-Bundesamt und die Flughafengesellschaft bei der Festlegung der Flugrouten nicht nur den Lärmschutz, sondern auch die Sicherheitsbedenken von Störfallanlagen in ihre Überlegungen mit einbeziehen müssen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens hat der Verwaltungsgerichtshof die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Vertreter Ticona
@Redeker Sellner Dahs & Widmaier (Berlin): Dr. Dieter Sellner, Dr. Ulrich Karpenstein, Hartmut Scheidmann
WilmerHale (Berlin): Dr. Natalie Lübben, Prof. Claus-Dieter Ehlermann; Associates: Axel Gutermuth, Henning Grotelüschen
Inhouse : Ralf Christner (Leiter Projektgruppe Flughafen)
Vertreter Bundesrepublik Deutschland/Luffahrt-Bundesamt
White & Case (Berlin): Dr. Tobias Masing, Dr. Norbert Wimmer
Inhouse (Luftfahrt-Bundesamt): Fritzgeorg Dölp
Vertreter Fraport (Beigeladene)
@Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt): Dr. Gerhard Limberger; Associate: Dr. Marcus Oliver Emmer – aus dem Markt bekannt
12. Senat des hessischen Verwaltungsgerichts
Dr. Hartmut Zysk (Vorsitzender Richter)
Redeker verbindet eine langjährige Mandatsbeziehung zu Ticona, ebenso wie WilmerHale zum amerikanischen Investor Celanese. Zudem konnten die Wilmer-Anwälte mit ihrem Spezialwissen zu Flugroutenstreitigkeiten die Erfahrung der Redeker-Anwälte bei Raumplanverfahren im Luftverkehrsbereich (wie etwa im Streit um den Flughafen Schönefeld, JUVE 05/06) ergänzen. So kamen beide Kanzleien ins Mandat.
White & Case-Partner Masing berät schon seit einigen Jahren das Luftfahrt-Bundesamt, insbesondere auch zu Flugrouten-Streitigkeiten wie etwa im Verfahren zum Luftverkehr über Donaueschingen (JUVE 01/04) oder über dem Hochtaunus (JUVE 08/04).
Auch die Beziehung zwischen Freshfields und Fraport ist eingespielt: Limberger vertrat die Flughafengesellschaft beispielsweise ebenfalls in dem Hochtaunus-Verfahren sowie zur Realisierung der Wartungshalle für den Airbus 380 in Frankfurt (JUVE 11/05).