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G+J darf weiter ‚National Geographic‘ herausgeben

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Der Verlag Gruner + Jahr (G+J) darf weiterhin die deutsche Ausgabe der Zeitschrift 'National Geographic' herausgeben. Der Kartellsenat des BGH entschied, dass der Lizenzvertrag zwischen der National Geographic Society und dem Hamburger Verlag sowie dem spanischen Verlagshaus RBA kein anmeldepflichtiger Zusammenschluss ist und damit nicht der Fusionskontrolle unterliegt. Mit dieser Entscheidung hob der BGH ein Verbot des Bundeskartellamts vom August 2004 auf. Die Kontroll-Behörde hatte argumentiert, dass es sich bei dem 1999 geschlossenen Vertrag um einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss handele, weil G+J durch die Lizenz ein Marktpotential erwerbe, das die beherrschende Stellung des Verlags bei den populären Wissensmagazinen verstärke. Auf die Beschwerde der Unternehmen hob jedoch im Juni 2006 das Oberlandesgericht Düsseldorf die Untersagungsverfügung auf.

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Der BGH wies nun die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts mit der Begründung zurück, dass das Gesetz nur externes Wachstum von Unternehmen der Fusionskontrolle unterwerfe. Das gelte für einen Lizenzvertrag nur dann, wenn damit eine bereits bestehende Marktposition übernommen werde. Genau diese bestehende Marktposition sah das Gericht jedoch bei dem deutschen ‚National Geographic‘ zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht gegeben.

Vertreter Bundeskartellamt

Inhouse (Bonn): Jörg Nothdurft (Leiter der Prozessabteilung; Vertretung vor dem BGH), Klaus Paetow (Vorsitzender der 6. Beschlusskammer; für Verwaltungsverfahren des Bundeskartellamtes und Verfahren vor dem OLG)

Vertreter G+J

Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Prof. Dr. Gerhard Wiedemann

SJ Berwin (München): Dr. Alexander Rinne; Associate: Dr. Axel Walz

Vertreter National Geographic Society

Hogan & Hartson (Berlin): Dr. Eckhard Bremer – aus dem Markt bekannt

BGH, Kartellsenat

Prof. Dr. Günter Erhard Hirsch (Vorsitzender Richter, Präsident des BGH)

Freshfields vertritt G+J regelmäßig im Kartellrecht. So war Wiedemann unter anderem tätig, als die Hamburger die Mehrheit an der Motor Presse Stuttgart übernahmen (JUVE 01/05). Die Kanzlei vertritt zudem regelmäßig den G+J-Mutterkonzern Bertelsmann, zuletzt unter anderem als Beigeladene bei der gescheiterten Übernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 durch den Axel Springer Verlag (JUVE 03/06).

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