Geklagt hatten sein geschäftsführender Bruder Heinrich Becker und dessen Sohn Heinrich Philipp Becker. Sie werfen dem Bruder vor, dem Unternehmen geschadet zu haben, etwa indem er Unternehmensinterna an das ‘Manager Magazin’ weitergegeben habe. In dem Artikel wurde die Bonität von Gaffel in Frage gestellt. Laut Heinrich Becker hätte Gaffel dieser Bericht Probleme mit Geschäftspartnern bereitet. Johannes Becker bestreitet, der Informant gewesen zu sein. Heinrich wirft seinem Bruder überdies vor, ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Gaffel und andere Kölsch-Brauereien angestoßen zu haben.
Das LG Köln stellte klar, dass die Vorwürfe nicht verifizierbar seien. Doch selbst wenn der Kläger recht habe, sei darin kein ausreichender Grund für einen Ausschluss von Johannes Becker aus der Gesellschaft nach Paragraf 140 HGB zu sehen. Heinrich Becker kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.
Neben der Auseinandersetzung vor dem LG Köln läuft auch noch ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln – mit umgekehrten Vorzeichen. Das OLG befasst sich mit einer Klage von Johannes Becker, der ebenfalls versucht, seinen Bruder abzusetzen. Auch hier zeichnet sich ab, dass das Gericht keine ausreichenden Ausschlussgründe sieht. Allerdings befassen sich die Richter ernsthaft mit dem Hilfsantrag des Klägers, die Gesellschaft wegen Zerrüttung aufzulösen (mehr…). Die Entscheidung soll Mitte Dezember fallen.
Vertreter Heinrich Becker
CMS Hasche Sigle (Köln): Dr. Ralph Drouven; Associate: Dr. Daniel Otte
Vertreter Heinrich Philipp Becker
Köhler & Klett (Köln): Dr. Alexander de Diego
Vertreter Johannes Becker
BridgehouseLaw (Köln): Michael Falter
Landgericht Köln, 3. Kammer für Handelssachen
Sabine Schneider (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Die Streitparteien vertrauen seit Beginn der Auseinandersetzung auf die gleichen Anwälte.