Ebenfalls auf der Anklagebank saß Harald Frahm, ehemals Präsident des Deutschen Tanzsportverbandes. Er wurde wegen Bestechung Emigs, aber auch des früheren Sportchefs des MDR, Wilfried Mohren, und wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt. Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, zudem muss Frahm 100.000 Euro als Auflage zahlen.
Frahm und Emig hätten im Jahr 2000 die Agentur SMP gegründet, um über diese verdeckt Geschäfte mit Beistellungen und dem Sponsoring für Übertragungen im HR abzuwickeln. Diese Gelder wurden aber nicht vollständig an den HR weitergereicht. Emig und Frahm haben bereits Revision gegen das Urteil eingelegt.
Vertreter Emig
Stefan Bonn (Frankfurt)
Vertreter Frahm
Clifford Chance (Frankfurt) Dr. Stephanie Troßbach, Dr. Christian Schoop (beide Wirtschaftsstrafrecht)
Marcus Steffel (Pflichtverteidiger, Frankfurt)
Landgericht Frankfurt, 12. Wirtschaftsstrafkammer
Christopher Erhard (Vorsitzender Richter)
Jürgen Emig war zu Beginn des Prozesses noch von Dr. Eberhard Kempf und Dr. Hellen Schilling von der Frankfurter Kanzlei Kempf & Dannenfeldt vertreten worden. Sie hatten jedoch das Mandat im Laufe des Verfahrens abgegeben. Zu den Gründen wurde nichts bekannt.
Harald Frahm wurde anfangs von Clifford-Anwältin Troßbach verteidigt. Dann übernahm ihr Kollege Schoop, weil Troßbach in Mutterschutz ging.