Am Münchner Arbeitsgericht fanden nun einige der arbeitsrechtlichen Verfahren ein vorläufiges Ende: Das Gericht bestätigte mehrere außerordentliche Kündigungen, weitere Fälle wurden bereits verglichen. Noch nicht entschieden hat das Arbeitsgericht über Widerklagen von Airbus. Der Konzern fordert darin Schadensersatz für die Kosten, die aus seit 2018 laufenden internen Ermittlungen entstanden sind.
In den arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wird Airbus DS von der Arbeitsrechtskanzlei Kliemt vertreten, die seit einiger Zeit immer wieder für den Konzern und verschiedene Konzerntöchter arbeitet und beispielsweise zur Matrixorganisation beraten hat. Verantwortlich sind im aktuellen Fall Katja Giese, Partnerin in München, und Senior Associate Dr. Anja Dachner. Ihr Inhouse-Ansprechpartner ist Philip von Malchus (Manager Labour Law). Auf der Gegenseite für die gekündigten Mitarbeiter trafen sie neben regionalen Kanzleien auch auf bundesweit bekannte Arbeitnehmer- und Führungskräftevertreter, beispielsweise die Kanzlei Abeln oder die Münchner Boutique Vielmeier Rieble.
Erstmals für Airbus DS tätig ist Roxin. Das Münchner Büro der Strafrechtskanzlei hatte sich vorgestellt, nachdem Airbus im Herbst 2018 einige Hinweise auf Fehlverhalten von Mitarbeitern erhalten hatte und dazu eine strafrechtliche Einschätzung benötigte. Innerhalb eines Jahres entwickelte sich aus der kleinen Beratung eine umfangreiche interne Ermittlung unter der Leitung von Partner Dr. Andreas Minkoff, der sich mit der Münchner Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl abstimmte.
Die Investigation wird bei Airbus DS inhouse gesteuert von Dr. Andreas Riecker (General Counsel), Frank Schmidt (Chief Compliance Officer) und Dr. Ulrike Pohler (Head of Investigations). Das Team arbeitet bei großen Ermittlungen und Compliance-Fällen schon seit einigen Jahren regelmäßig mit Freshfields Bruckhaus Deringer zusammen, etwa bei der Affäre um den Verkauf von Eurofightern nach Österreich. Dieses Verfahren ist in Deutschland eingestellt, läuft aber in Österreich noch weiter.
Neben der strafrechtlichen Relevanz sind die Vorfälle für Airbus DS vor allem vergaberechtlich brisant. Der Konzern ist einer der größten Lieferanten der Bundeswehr. Deshalb war die umfangreiche Untersuchung als sogenannte vergaberechtliche Selbstreinigung angestoßen worden, um die Teilnahme an Ausschreibungen nicht zu gefährden.
Für die vergaberechtliche Prüfung hat Airbus nach JUVE-Informationen erneut Uwe-Carsten Völlink aus der Kanzlei Heussen mandatiert. Er berät das Unternehmen seit 2016 zu Rüstungsvergaben.
Bei der Bundeswehr wurde der Geheimnisverrat ebenfalls intern untersucht. Berater hierzu sind nicht öffentlich bekannt.