Juve Plus Grundsatzurteil des EuGH

Geringerer Lohn von Leiharbeitern ist auszugleichen

Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn ein Tarifvertrag diese Ungleichbehandlung ausgleicht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Az. C-311/21). 

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Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland. Sie erhielt den Angaben zufolge im Gegensatz zu den Stammbeschäftigten in dem Unternehmen rund ein Drittel weniger Stundenlohn. Das war möglich, weil ihre Zeitarbeitsfirma nach einem Tarifvertrag zahlte.

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