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Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland. Sie erhielt den Angaben zufolge im Gegensatz zu den Stammbeschäftigten in dem Unternehmen rund ein Drittel weniger Stundenlohn. Das war möglich, weil ihre Zeitarbeitsfirma nach einem Tarifvertrag zahlte.