Juve Plus Nach BGH-Entscheid

Gibson Dunn punktet in Isra Vision-Spruchverfahren beim OLG Frankfurt

Ein Börsenkurs kann als Grundlage dienen, wenn die Abfindungshöhe für ausstehende Aktionäre zu ermitteln ist. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Aktionäre von Isra Vision keinen Nachschlag bei ihrer Abfindung bekommen. Für die Branche ist es ein weiterer Wink, dass sich der Diskurs in der Rechtsprechung verschiebt.

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Welche Abfindung können Aktionäre bei einer öffentliche Übernahme ihres Unternehmens und dem nachgelagerten Squeeze-Out erwarten? Darf die Abfindungsermittlung nach dem Marktwert – sprich Börsenkurs der letzten drei Monate – erfolgen, oder muss die Abfindung sich nach möglichen, auch zukünftigen Ertragswerten des Unternehmens richten, den externe Gutachter ermitteln? Darüber wird seit Jahren ausgiebig gestritten.

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