Gleiss verhilft Wirecard-Insolvenzverwalter zu Erfolg am Münchner Landgericht
Das Landgericht München hat die Bilanzen von Wirecard aus den Jahren 2017 und 2018 in einem Zivilverfahren für nichtig erklärt. Damit gab das Gericht der Klage des Insolvenzverwalters Michael Jaffé statt, der damit mehrere Millionen Euro von Aktionären zurückfordern könnte (Az. 5 HK O 15710/20).
Mit dem Urteil sind auch die Dividendenbeschlüsse für die beiden Jahre nichtig. Grundlage der Klage waren die mutmaßlichen Scheinbuchungen, mit denen Wirecard-Manager die Bilanzen um erfundene Milliardenbeträge aufgebläht haben sollen.
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