Juve Plus Starug-Verfahren

Grub Brugger wehrt Beschwerde gegen Varta-Sanierungsplan ab

Der Weg ist frei für die Sanierung der Varta AG nach einem StaRUG-Verfahren. Gegen die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans hatten mehrere Anlegergruppen Beschwerden eingelegt. Diese hat das Landgericht Stuttgart nun zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Varta hatte das Vorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) im Juli 2024 angezeigt. Ende Oktober beantragte das Unternehmen beim Amtsgericht Stuttgart ein Planabstimmungsverfahren auf der Basis des vorgelegten Restrukturierungsplans.

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