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Grundsatzurteil im Pharmarecht

Das ergänzende Schutzzertifikat für den Arzneimittelwirkstoff Omeprazol ist nichtig. Dies hat der EuGH nach sechsjähriger Verfahrensdauer beschlossen. Geklagt hatte der Generika-Hersteller ratiopharm gegen die Patent-Inhaberin AstraZeneca.

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Die Luxemburger Richter kippten das Schutzzertifikat, weil sie darin einen Verstoß gegen die Übergangsregelung der entsprechenden EU-Verordnung sahen. Dem Urteil wird seitens der gesamten Pharmaindustrie grundsätzliche Bedeutung zugemessen, weil erstmals Grundbegriffe der Verordnung höchstrichterlich geklärt wurden.

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