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Das nun beim Amtsgericht Braunschweig anhängige Verfahren hatte ein Vorspiel im Frühjahr. Damals wurde im Vorfeld der VW-Hauptversammlung noch außergerichtlich über eine Satzungsänderung gestritten, die VW mit Verweis auf das Aktienrecht ablehnt. Die Satzungsänderung kam damals letztlich nicht auf die HV-Tagesordnung.