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Die Finanzbehörde der Stadt Hamburg wollte einen unbefristeten Rahmenvertrag über die Bereitstellung und Pflege eines Vergabemanagementsystems direkt an SAP vergeben – ohne vorheriges Vergabeverfahren. Dagegen wehrte sich der Softwareanbieter Healy Hudson (Az. 1 Verg 1/23). Mit Erfolg: Das OLG Hamburg kippte die Entscheidung der Vorinstanz, die dem Zuschlag für SAP im Dezember 2022 noch grünes Licht gegeben hatte (Az. VgK 3/22).