Juve Plus Presserecht am BGH

Höcker und Siegmann setzen Grundsatzurteil durch

Der Bundesgerichtshof hat in einer Leitsatzentscheidung seine Rechtsprechung in Sachen presserechtliche Anhörungspflichten konkretisiert. Medien müssen alle Hebel in Bewegung setzen, damit ein Betroffener sich bei Straftatverdacht äußern kann, sagt das Gericht – selbst wenn dieser in Untersuchungshaft sitzt und auf die Schnelle nicht erreichbar ist. (Az. VI ZR 1241/20)

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Hintergrund ist eine Online-Meldung des Spiegel-Verlags aus dem September 2017. Das Portal hatte darüber berichtet, dass der ehemalige VW-Manager Wolfgang Hatz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal in Untersuchungshaft genommen wurde.

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