Die Hamburger Richter sahen es aber als erwiesen an, dass Farben nur ausnahmsweise als Hinweis auf die Herkunft eines Produktes aufgefasst werden. Dies sei etwa dann der Fall, wenn eine als Marke geschützte Farbe in einer Werbung signalhaft eingesetzt würde. Ansonsten seien Farben ein Gestaltungsmittel.
Hewlett-Packard hatte argumentiert, dass über den Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen hinaus kein schrankenloser Schutz für die Farbmarke Magenta bestünde. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, ob die Deutsche Telekom Nichtzulassungsbeschwerde einlegt, wurde zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch geprüft.
Vertreter Deutsche Telekom
Bird & Bird : Prof. Klaus-Jürgen Michaeli (Düsseldorf), Dr. Joseph Fesenmair (München; beide Markenrecht) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Hewlett-Packard
Baker & McKenzie (Frankfurt): Dr. Michael Fammler; Associate: Dr. Ulrich Mehler (beide Markenrecht)
Inhouse : John Piedge (Leiter IP Global)
Hanseatisches Oberlandesgericht, 5. Zivilsenat
Joachim Betz (Vorsitzender Richter)
Der beteiligte Baker-Associate Mehler ist wenige Tage nach Urteilsverkündung zu Jones Day gewechselt. Der 38-Jährige war fünf Jahre bei Baker, seine berufliche Laufbahn hatte er als Syndikus bei der Bayer AG begonnen.
Baker verfügt über enge Beziehungen zu Hewlett-Packard, das Unternehmen wird gleich in mehreren internationalen Büros der Kanzlei betreut. Im IP vertritt Baker den Hardware-Hersteller vor allem in Prozessen.