Juve Plus Infomatec-Urteil

Rotter erringt bahnbrechenden Erfolg

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Einer bahnbrechende Entscheidung des BGH erleichtert es geprellten Anlegern, Ansprüche gegenüber Vorständen geltend zu machen.

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In seiner Urteilsverkündung am vergangenen Montag hat der BGH erstmalig einem Aktionär Schadensersatz zugestanden, der Aktien aufgrund fehlerhafter Ad-hoc-Meldungen erworben hatte.

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