In seiner Urteilsverkündung am vergangenen Montag hat der BGH erstmalig einem Aktionär Schadensersatz zugestanden, der Aktien aufgrund fehlerhafter Ad-hoc-Meldungen erworben hatte.
Mit dem Urteil erreicht ein seit Dezember 2000 laufender Musterprozess damit sein Ende: Ein Dortmunder Metzger hatte Schadensersatzansprüche von den ehemaligen Infomatec-Vorständen Alexander Häfele und Gerhard Harlos eingeklagt. Die Firmengründer hatten im Mai 1999 in einer Ad-hoc-Mitteilung den „größten Deal der Firmengeschichte“ angekündigt. Die Firma Mobilcom habe 100 000 Surfstationen im Wert von 28,1 Millionen Euro bei Infomatec bestellt. Eine sachlich falsche Meldung wie sich später herausstellte, denn Mobilcom hatte tatsächlich nur 14 000 Surfstationen bestellt. Der Kurs der Infomatec-Aktien stieg jedoch nach Verkündung der geschönten Informationen auf bis zu 290 Euro an.
Der BGH erklärte nun, dass Vorstände wegen solcherlei „sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung“ haftbar gemacht werden können. Hauptproblem bei der Geltendmachung von Ansprüchen bleibt jedoch die Beweispflicht der Kläger, dass der Kaufentschluss tatsächlich im Zusammenhang mit der Falschmeldung stattfand. Im Einzelfall käme eine „große zeitliche Nähe“ den Anlegern als Beweiserleichterung zugute – wie etwa im Fall des Musterklägers, der zwei Monate nach der gefälschten Mitteilung Aktien im Wert von rund 46 500 Euro gekauft hatte und nun diese Summe zurückfordern kann.
Vertreter Anleger
JORDAN HALL (Karlsruhe): Dr. Reiner Hall (vor dem BGH)
ROTTER RECHTSANWÄLTE (München): Klaus Rotter (Unterinstanzen)
Vertreter Infomatec-Gründer Alexander Häfele und Gerhard Harlos
BÜTTNER & BAUKELMANN (Karlsruhe): Dr. Hermann Büttner (vor dem BGH für Harlos)
DR. WENDT NASSALL (Karlsruhe): Dr. Wendt Nassall (vor dem BGH für Häfele)
@WAIBEL HOPPERT RUBACH & KOLLEGEN (Augsburg): Bernhard Hannemann (Unterinstanzen, Schriftsätze und mündl. Verhandlung Häfele)
RECHTSANWALT EMANUEL BEIERLEIN (Augsburg): Emanuel Beierlein (Unterinstanzen, mündl. Verhandlung Harlos)
Bundesgerichtshof, 2. Zivilsenat
Dr. Volker Röhricht (Vorsitzender Richter)
Auch für die Betroffenen in ähnlich gelagerte Verfahren hat das Urteil große Bedeutung, beispielsweise in Zusammenhang mit MLP, EM.TV oder Comroad. „Der Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit dieser Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben“, kommentierte Anlegerschützer Klaus Rotter.