Der Axel Springer Verlag und die Ullstein GmbH müssen Moderator Günter Jauch nicht wegen Lizenzverletzungen entschädigen. Das entschied das OLG Hamburg als Berufungsinstanz. Die 'Berliner Morgenpost' und die 'Welt' hatten Bilder von Jauch abgedruckt, die ihn bei einem Sektempfang nach seiner Hochzeit im Innenhof der Potsdamer Friedenskirche zeigen. Jauch hatte vor dem LG Hamburg auf jeweils 100.000 Euro Lizenzschaden und 30.000 Euro Entschädigung geklagt.
Das Gericht entschied, dass Jauch die Veröffentlichung dulden müsse. Die Hochzeit sei ein zeitgeschichtliches Ereignis gewesen und die Bilder zeigen ihn in einer für jedermann sichtbaren Situation. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist Beschwerde angekündigt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.