Juve Plus OLG-Entscheidung

JBB und Fieldfisher sichern Geschäft des Legal-Tech-Hauses Helpcheck

Der digitale Rechtsdienstleister Helpcheck darf Kunden von Lebensversicherungen weiterhin dabei unterstützen, bestimmte Altverträge zu widerrufen und dabei ein Erfolgshonorar kassieren. Die Inkassolizenz, über die Helpcheck verfügt, reicht dafür aus, urteilte das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 153/21).

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Gegen die Tätigkeit des Legal-Tech-Unternehmens kämpfte seit Jahren die Nürnberger Lebensversicherung. Aus ihrer Sicht hätte Helpcheck für ihre Beratungsleistung nicht als Inkassodienstleister, sondern als Versicherungsberater agieren müssen – und diese durften bis vor wenigen Monaten nicht gegen Erfolgshonorar tätig werden. Doch mit dieser Argumentation drang der Versicherer nun vor dem OLG ebenso wenig durch wie bereits vor dem LG Düsseldorf. Auch dort billigte die Kammer in erster Instanz im Oktober 2021 das Geschäftsmodell. Die Nürnberger hatte bereits 2019 Klage eingereicht.

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