Juve Plus Kammerspiel in München

Anwaltsgerichtshof Bayern erklärt Kammerwahl für ungültig

Die Wahl zur Kammerversammlung in München von 2020 ist ungültig. Das hat der bayrische Anwaltsgerichtshof entschieden, gleichzeitig ließ er die Berufung zu. Geklagt hatte das ehemalige Vorstandsmitglied, Stephan Kopp, gegen die Rechtsanwaltskammer München. 2019 legte er sein Vorstandsamt nieder, wollte dann aber erneut kandidieren. Nachdem Kopp zunächst zur Wahl zugelassen war, entzog ihm die Kammer drei Tage vor Beginn der Wahlperiode den Listenplatz. Dagegen richtete sich nun seine Klage.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Stephan Kopp
Stephan Kopp

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema