Juve Plus Neues Kartellrecht

Kampf der Immobilienportale: Erstes Tipping-Urteil ist rechtskräftig

Das erste Urteil auf Basis des sogenannten Tipping-Paragrafen im Kartellrecht ist rechtskräftig. Marktführer Immoscout darf demnach bestimmte Rabatte nicht mehr anbieten, weil sie Konkurrenten wie die Klägerin Immowelt aus dem Markt drängen könnten. Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft Fragen auf, die weit über den Einzelfall hinausweisen.

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Im Kampf der Immobilienportale hat sich Immowelt mehrfach erfolgreich gegen Marktführer Immoscout durchgesetzt. Foto: Martin Barth/Franconiaphoto/stock.adobe.com

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In dem Streit der Immobilienportale geht es um Rabatte, mit denen der Marktführer Kunden binden und Wettbewerber schwächen will. Vereinfacht gesagt war die Botschaft von Immoscout an Makler: Wenn ihr nur bei uns inseriert und andere Plattformen meidet, wird es billiger. Dagegen ging die kleinere Konkurrentin Immowelt gerichtlich vor – und drang vor dem Landgericht Berlin durch mit der Argumentation: Die Praxis des Marktführers könnte den Markt kippen und ein Monopol entstehen lassen, weil alle Wettbewerber an die Wand gedrückt werden (Az. 16 O 73/21 Kart).

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