Die Netzwerkseite StudiVZ hat die Internetseite ihres Wettbewerbers Facebook nicht in unzulässiger Weise nachgeahmt. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Damit ist Facebook mit ihrer Klage gescheitert, die Verwendung der Bildschirmoberflächen im geschäftlichen Verkehr untersagen zu lassen.
Vertreter Facebook
HEYMANN & PARTNER (Frankfurt): Dr. Katharina Scheja (Federführung), Dr. Thomas Heymann; Associate: Clemens Mayer-Wegelin – aus dem Markt bekannt
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