Die Kapitalerhöhungen der WestLB und NordLB über insgesamt 9,1 Milliarden Euro, die die Banken in den letzten Jahren vorgenommen hatten, sind rechtens.Nach einer mehrjährigen beihilferechtlichen Untersuchung kam die EU-Kommission zu dem Ergebnis, die Beteiligten seien wie private Aktionäre vorgegangen, die Kapitaleinlagen seien nicht in beihilferechtlich bedenklicher Weise erfolgt.
Deshalb liege keine ungebührliche Wettbewerbsverzerrung vor, so Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Eine entsprechende Beschwerde hatte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) eingereicht.
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