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Noch im laufenden Jahr sollen die ersten Zahlungen aus einem Vergleich fließen, auf den sich Anlegerschützer und die beklagte Deutsche Telekom geeinigt haben – mit ausdrücklicher Billigung und Unterstützung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 23 Kap 1/06). Der Einigungsvorschlag soll sämtlichen Klägern bis zum 30. Juni 2022 vorgelegt werden. Sie allein entscheiden über Annahme oder Ablehnung.