Die EU-Kommission hatte 2014 Bußgelder in Höhe von 138 Millionen Euro gegen vier Chiphersteller wegen illegaler Absprachen verhängt. Im Fokus standen neben Infineon auch Samsung, die japanische Firma Renesas sowie Philips. Die Unternehmen hatten demnach sensible Informationen ausgetauscht, unter anderem zu Preisen und Vertragsverhandlungen. Dabei ging es um Smartcard-Chips, die in Bankkarten oder Handys eingesetzt wurden. Das EU-Gericht hatte die Bußgelder 2016 bestätigt.
Infineon musste mit rund 82,8 Millionen Euro den größten Anteil zahlen. Das Münchner Unternehmen argumentierte jedoch: Das EU-Gericht hat nur eine Handvoll der Rügen geprüft, die Infineon gegen die Beurteilung des Falls durch die EU-Kommission hervorgebracht hat.
Wer nach Aktenlage entscheidet, muss die Akten schon prüfen
Dass das EuG in einem sogenannten Light-Review-Verfahren gar nicht alle Rügen prüft, wird immer wieder von Kartellrechtlern kritisiert. Denn das Gericht macht in der Praxis fast nie von seinem Recht Gebrauch, Zeugen zu hören – das unterscheidet die Luxemburger Verfahren von Kartellbußgeld-Streitigkeiten vor deutschen Gerichten. Wenn aber schon in der Regel allein nach Aktenlage entschieden wird: Müssen dann nicht wenigstens alle Akten berücksichtigt werden? Das fragen sich vor allem Unternehmensvertreter.
Die dürften sich durch die aktuellen EuGH-Entscheidungen bestätigt sehen (Az. C-98/17 P und C-99/17 P). Das Verfahren weist Parallelen zum Fall Intel auf: Auch hier hatte der EuGH vor einem Jahr eine Entscheidung des EuG kassiert, weil das Gericht die Einwände einer Kartellantin nicht hinreichend geprüft hatte. Der Gerichtshof folgte im Fall Infineon den Empfehlungen des Generalanwalts Melchior Wathelet
Vertreter Infineon
Inhouse Recht (München): Michael von Eickstedt (General Counsel)
Freshfields Bruckhaus Deringer: Dr. Martin Klusmann (Düsseldorf), Dr. Thomas Lübbig (Berlin/Wien), Dr. Maria Dreher (Wien)
Vertreter Philips
De Brauw Blackstone Westbroek (Brüssel): Jolling de Pree, Martijn Snoep; Associate: Maurits ter Haar
Vertreter EU-Kommission
Inhouse Recht (Brüssel; Juristischer Dienst): Alexandru Biolan, Anthony Dawes, Josephine Norris-Usher
Europäischer Gerichtshof,
Europäischer Gerichtshof, Vierte Kammmer
Thomas von Danwitz (Vorsitzender), Christopher Vajda, Endre Juhász, Constantionos Lycourgos, Küllike Jürimäe (Berichterstatterin)
Generalanwalt
Melchior Wathelet
Hintergrund: Die niederländische Top-Kanzlei und Hengeler-Freundin De Brauw zählt seit langem zu den Stammberaterinnen des Philips-Konzerns. Federführend in den Infineon-Verfahren war de Pree. Der ebenfalls beteiligte Partner Martijn Snoep hat vor kurzem die Kanzlei verlassen, an deren Spitze er bis 2016 für sechs Jahre als Managing Partner stand – er übernahm zum September den Chefposten der obersten niederländischen Wettbewerbsbehörde ACM.
Auch für Infineon waren Stammberater im Einsatz: Die Corporate- und Kartellrechtspraxen sowohl von Freshfields wie auch Gleiss sind seit Jahren regelmäßig für den Konzern tätig. An dem Fall, über den nun der EuGH entschieden hat, waren Kartellrechtler beider Kanzleien beteiligt. Im Bußgeldverfahren vertrat Gleiss Infineon. Die Gleiss-Partner Brinker und Soltész hatten Infineon bereits in einem 2010 abgeschlossenen EU-Kartellverfahren zu sogenannten D-Ram-Speicherchips vertreten.
Das Beschwerdeverfahren im Smartcard-Fall führten zunächst Praxisleiter Dr. Ingo Brinker aus dem Münchner Gleiss-Büro und der Brüsseler Partner Dr. Ulrich Soltész. Nach der Niederlage vor dem EuG Ende 2016 übernahm Freshfields, die bereits vorher ebenfalls in den Fall involviert war, die Prozessvertretung mit einem standortübergreifenden Team – die Büros Düsseldorf, Berlin und Wien bilden bei Freshfields kartellrechtlich eine Einheit.