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Mit der Entscheidung der Luxemburger Richterinnen und Richter zerbröselt für Beklagte in vielen Kartellschadensersatz-Komplexen ein wichtiger Verteidigungswall (Az. C‑253/23). Denn ob Lkw-, Zucker- oder Holzkartell: Jahrelang ging es vor Gericht gar nicht um Schadensersatz, sondern um die Frage, ob die Abtretung von Ansprüchen an Klagevehikel mit dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vereinbar ist – die Klagen also abgewiesen werden müssen, bevor sich die Gerichte überhaupt inhaltlich mit ihnen beschäftigen.