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Er muss eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zahlen, darauf einigten sich seine Verteidiger, die Staatsanwaltschaft München und das Amtsgericht in einem Rechtsgespräch. Allerdings ist Fahrenschon damit vorbestraft – ab einer Höhe von mehr als 90 Tagessätzen ist der Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis vorgesehen.