Juve Plus Kein Abschluss unter dieser Nummer

BGH schickt Telekom-KapMuG in die nächste Runde

Mehr als 20 Jahre nach dem sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000 muss der Anlegerprozess noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof verwies das älteste Verfahren der KapMuG-Geschichte zurück an das OLG Frankfurt. Dieses soll nun mit Hilfe von Gutachtern klären, ob Falschangaben im Börsenprospekt Ursache waren für den Wertverlust der sogenannten Volksaktie. Insgesamt machen bei dieser Musterklage rund 17.000 Kleinaktionäre Ansprüche von 200 Millionen Euro inklusive Zinsen geltend.

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Andreas Tilp
Andreas Tilp

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