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Kein Schadensersatz für Tchibo

Tchibo hat wegen eines Verkaufsverbots von Taschenlampen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Hamburger Kaffeeriese hatte von der US-amerikanischen Mag Instruments Inc. eine Summe von 1,6 Millionen Euro gefordert. Der BGH wies Ende letzten Jahres die von Tchibo eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ab und beendete damit einen 13 Jahre dauernden Rechtsstreit. Die jetzige Entscheidung geht auf eine Auseinandersetzung zurück, die im Herbst 1993 zwischen Eduscho (ab 2000 mit Tchibo verschmolzen) und Mag ihren Anfgang nahm: Mag erwirkte damals eine einstweilige Verfügung vor dem LG München, die Eduscho den Vertrieb einer Aluminium-Taschenlampe (genannt Topshop-Lampe) verbot. Der Grund: Die Topshop-Lampe ähnelte zu sehr der typischen Maglite Taschenlampe.

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Auch in der Hauptsacheklage hatte Mag vor dem LG München zunächst Erfolg, scheiterte jedoch vor dem OLG. Die Richter wiesen 1997 die Klage ab, die Revision zum BGH wurde nicht angenommen. Damit stand rechtskräfitg fest, dass Eduscho die TopShop-Lampe vertreiben durfte. Tchibo als die Rechtsnachfolgerin von Eduscho verklagte daraufhin im Herbst 2000 vor dem LG Hamburg Mag auf Zahlung von Schadensersatz. Eduscho sei Gewinn entgangen, weil man in den Jahren 1993 bis 1998 keine Topshop-Lampen verkaufen konnte.

Das LG sowie später auch das Hanseatische OLG wiesen die Klage ab. Durch das besondere Vertriebssystem von Eduscho bzw. Tchibo sei nicht damit zu rechnen gewesen, dass diesselbe Taschenlampe noch einmal zum Verkauf angeboten worden wäre. Denn das Vertriebssystem bestehe aus einem zwei-wöchigen Phasensystem, das zwar bestimmte Warengattungen regelmäßig wiederhole, identische Produkte jedoch nur vereinzelt wieder anbiete.

Vertreter Tchibo

Harmsen Utescher (Hamburg): Dr. Michael Schaeffer

Jordan & Hall (Karlsruhe): Götz Jordan (BGH-Vertretung)

Vertreter Mag Instruments

Taylor Wessing (München): Dr. Sabine Rojahn, Christoph de Coster

Vorwerk & Schultz (Karlsruhe): Dr. Michael Schultz

Hanseatisches Oberlandesgericht, 5. Zivilsenat

Axel Gärtner (Vorsitzender Richter)

BGH, 9. Zivilsenat

Dr. Gero Fischer (Vorsitzender Richter)

Taylor Wessing-Partnerin Rojahn hat ihre Mandantin Mag Instruments seit 1993 in mehr als 100 Abmahnungs- und gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Design der Stabtaschenlampe von Maglite vertreten.

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