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Auch in der Hauptsacheklage hatte Mag vor dem LG München zunächst Erfolg, scheiterte jedoch vor dem OLG. Die Richter wiesen 1997 die Klage ab, die Revision zum BGH wurde nicht angenommen. Damit stand rechtskräfitg fest, dass Eduscho die TopShop-Lampe vertreiben durfte. Tchibo als die Rechtsnachfolgerin von Eduscho verklagte daraufhin im Herbst 2000 vor dem LG Hamburg Mag auf Zahlung von Schadensersatz. Eduscho sei Gewinn entgangen, weil man in den Jahren 1993 bis 1998 keine Topshop-Lampen verkaufen konnte.